Was passiert, wenn du eine Rechnung nicht zahlst?
Zum Beispiel, weil du dir von deinem Geld lieber was Lustigeres kaufen wolltest. Oder weil du einfach nicht bei Kasse warst? Eins ist ziemlich sicher: Zahlungsverzug wird teuer. Und manchmal richtig unangenehm.
Rechnungen lösen sich nicht in Luft auf
Für den Fall, dass jemand seine Rechnung nicht bezahlt, gibt es klare Regeln. Die oder die Gläubiger:in – die Person oder Firma, der du Geld schuldest – wird folgende Schritte einleiten:
Bekommen Gläubiger:innen bis zum Ablauf der Zahlungsfrist kein Geld, werden sie dir die 1. Mahnung – manchmal auch Zahlungserinnerung genannt – schicken.
Du wirst ersucht, den offenen Betrag innerhalb eines kurzen Zeitraums zu zahlen. Zusätzlich musst du Mahnspesen zahlen. Häufig gibt es eine 2. Mahnung, wenn Du immer noch nicht zahlst. Natürlich mit höheren Mahnspesen und oft auch schon Verzugszinsen.
Schließlich werden dich die Gläubiger:innen auffordern, den vollen Betrag samt allen Kosten, Spesen und Zinsen zu zahlen. Das heißt ‘Terminverlust’. Ab jetzt droht dir eine Klage!
Zwar können Gläubiger:innen eine Mahnklage rein theoretisch auch ohne vorherige Mahnungen einleiten, aber meist beauftragen sie zuerst ein Inkassobüro.
Inkassobüros sind Unternehmen, die offene Rechnungen eintreiben.Das kann auf unterschiedliche Art und Weise passieren: Manche schreiben einen Brief, andere schicken gleich Mitarbeiter:innen zu deiner Wohnung oder zu deinem Arbeitsplatz. Die Kosten für das Inkassobüro musst auch du zahlen – es wird also immer teurer.
Wer bleibt auf den Gerichtskosten sitzen?
Zahlst du immer noch nicht, wird es richtig ernst. Dann schalten die Gläubiger:innen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin ein, die deine Schulden bei Gericht einklagen. Die Kosten für den Rechtsanwalt bzw.die Rechtsanwältin und das gesamte Gerichtsverfahren trägst selbstverständlich du.
Am Ende steht die Pfändung
Das Gericht kann den Gläubiger:innen das Recht geben, dein Gehalt und deinen Besitz zu pfänden. Das nennt man dann Exekution.
Bei einer Gehaltspfändung muss dein oder deine Arbeitgeber:in dein ganzes Gehalt bis auf das Existenzminimum an den Gläubiger bzw. die Gläubigerin überweisen. Außerdem kann dein Besitz – Computer, Fernseher, Fahrrad, Auto usw. – zwangsversteigert werden. Auf den Kosten für die Versteigerung bleibst du sitzen.
- Bezahle Rechnungen fristengerecht.
- Kontrolliere bei Daueraufträgen, ob sie auch durchgeführt werden.
- Informiere deine Gläubiger:innen über mögliche Zahlungsengpässe.
- Rede bei Problemen mit einer Vertrauensperson oder – in ernsten Fällen – mit der Schuldnerberatung.